Bogenparcours Langhammer
Parcoursordnung

Nutzungsbedingungen Bogenparcours
Langhammer
Ø
Der
Bogenparcours darf nur von Berechtigten zu den vereinbarten Zeiten genutzt
werden.
Ø
Kinder
und Jugendliche dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen am
Schiessbetrieb teilnehmen.
Ø
Jeder
Nutzer muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und
haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selber.
Ø
Das
Betreten des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind
nicht abgesichert. Für Verletzungen jeglicher Art und Schäden an eigenem
Sportgerät, Bekleidung etc. übernimmt der Betreiber oder
Grundstückseigentümer keine Haftung.
Ø
Die
Parcoursnutzungsgebühr, sowie evtl. anfallende Mietkosten für die
Ausrüstung ist vor dem Schiessen zu entrichten.
Ø
Sind
bei Ankunft bereits weitere Schützen im Gelände, ist besondere Vorsicht
beim Schießen erforderlich.
Ø
Der
Weg durch den Parcours ist gekennzeichnet und darf auch nicht verlassen
werden. (Man findet wirklich keine Schätze und es gibt auch keine geheimen
Türen oder Gänge!)
Ø
Es
darf nur auf die aufgestellten Ziele und von den farblich gekennzeichneten
Abschusspflöcken aus geschossen werden!
Ø
Veränderungen
am Parcours dürfen nur von berechtigten Personen vorgenommen werden.
Ø
Compoundbögen
sind im Bogenparcours nur nach vorheriger Genehmigung des Betreibers
erlaubt.
Ø
Das
Schiessen mit Armbrust oder anderen Waffen ist nicht
erlaubt.
Ø
Es
sind nur Scheibenspitzen erlaubt. Jagdspitzen sind nicht
erlaubt!
Ø
Alle
Schützen verpflichten sich nur dann zu schießen, wenn sie sich von freier
Schussbahn und freiem Rückraum überzeugt haben.
Ø
Beschädigungen
an den Zielen oder evtl. auftretende Sicherheitsmängel sind umgehend dem
Betreiber zu melden.
Ø
Rauchen
im Parcours ist nicht erlaubt.
Ø
Alkohol-
und Drogengenuss vor und während des Schießens ist untersagt.
Ø
Jeder
Schütze hat auf Sauberkeit im Parcours zu achten und das Gelände zu
schonen.
Ø
Jeder
Schütze ist für die geliehene Ausrüstung verantwortlich und wird für
Verlust oder Beschädigungen haftbar gemacht.
Ein verlorener oder
zerstörter Leihpfeil wird mit Euro 5,- in Rechnung
gestellt.
Ø
Die
Nichteinhaltung der Regeln bewirkt einen sofortigen Ausschluss vom
Schießbetrieb, Verweis vom Gelände und ggf.
Schadenersatzforderungen.
| Tel.: 09721 59569 | mobil: 0170 538 26 98 | email: info@bogenparcours-langhammer.de |