Bogenparcours Langhammer

Parcoursordnung     

Nutzungsbedingungen Bogenparcours Langhammer

Ø      Der Bogenparcours darf nur von Berechtigten zu den vereinbarten Zeiten genutzt werden.

Ø      Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen am Schiessbetrieb teilnehmen.

Ø      Jeder Nutzer muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selber.

Ø      Das Betreten des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Für Verletzungen jeglicher Art und Schäden an eigenem Sportgerät, Bekleidung etc. übernimmt der Betreiber oder Grundstückseigentümer keine Haftung.

Ø      Die Parcoursnutzungsgebühr, sowie evtl. anfallende Mietkosten für die Ausrüstung ist vor dem Schiessen zu entrichten.

Ø      Sind bei Ankunft bereits weitere Schützen im Gelände, ist besondere Vorsicht beim Schießen erforderlich.

Ø      Der Weg durch den Parcours ist gekennzeichnet und darf auch nicht verlassen werden. (Man findet wirklich keine Schätze und es gibt auch keine geheimen Türen oder Gänge!)

Ø      Es darf nur auf die aufgestellten Ziele und von den farblich gekennzeichneten Abschusspflöcken aus geschossen werden!

Ø      Veränderungen am Parcours dürfen nur von berechtigten Personen vorgenommen werden.

Ø      Compoundbögen sind im Bogenparcours nur nach vorheriger Genehmigung des Betreibers erlaubt.

Ø      Das Schiessen mit Armbrust oder anderen Waffen ist nicht erlaubt.

Ø      Es sind nur Scheibenspitzen erlaubt. Jagdspitzen sind nicht erlaubt!

Ø      Alle Schützen verpflichten sich nur dann zu schießen, wenn sie sich von freier Schussbahn und freiem Rückraum überzeugt haben.

Ø      Beschädigungen an den Zielen oder evtl. auftretende Sicherheitsmängel sind umgehend dem Betreiber zu melden.

Ø      Rauchen im Parcours ist nicht erlaubt.

Ø      Alkohol- und Drogengenuss vor und während des Schießens ist untersagt.

Ø      Jeder Schütze hat auf Sauberkeit im Parcours zu achten und das Gelände zu schonen.

Ø      Jeder Schütze ist für die geliehene Ausrüstung verantwortlich und wird für Verlust oder Beschädigungen haftbar gemacht.
Ein verlorener oder zerstörter Leihpfeil wird mit Euro 5,- in Rechnung gestellt.

Ø      Die Nichteinhaltung der Regeln bewirkt einen sofortigen Ausschluss vom Schießbetrieb, Verweis vom Gelände und ggf. Schadenersatzforderungen.

 

 

Tel.: 09721 59569 mobil: 0170 538 26 98 email: info@bogenparcours-langhammer.de